- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021
- Teil 1: Kapitel 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 2)
- Teil 1: Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 3 - 4)
- Teil 1: Kapitel 3 - Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen (§§ 5 - 7)
- Teil 1: Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§§ 8 - 16)
- Teil 1: Kapitel 5 - Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union (§§ 17 - 19)
- Teil 1: Kapitel 6 - Rechtsbehelfe (§§ 20 - 21)
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Teil 2: Kapitel 1 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 22 - 31)
- § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
- § 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
- § 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
- § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- § 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- § 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
- § 29 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
- § 30 Verbraucherkredite
- § 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
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Teil 2: Kapitel 2 - Rechte der betroffenen Person (§§ 32 - 37)
- § 32 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- § 33 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 34 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 35 Recht auf Löschung
- § 36 Widerspruchsrecht
- § 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Teil 2: Kapitel 3 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (§§ 38 - 39)
- Teil 2: Kapitel 4 - Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen (§ 40)
- Teil 2: Kapitel 5 - Sanktionen (§§ 41 - 43)
- Teil 2: Kapitel 6 - Rechtsbehelfe (§ 44)
- Teil 3: Kapitel 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 45 - 47))
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Teil 3: Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 48 - 54)
- § 48 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken
- § 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
- § 51 Einwilligung
- § 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
- § 53 Datengeheimnis
- § 54 Automatisierte Einzelentscheidung
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Teil 3: Kapitel 3 Rechte der betroffenen Personen (§§ 55 - 61)
- § 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
- § 56 Benachrichtigung betroffener Personen
- § 57 Auskunftsrecht
- § 58 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- § 60 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
- § 61 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
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Teil 3: Kapitel 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragverarbeiter (§§ 62 - 77)
- § 62 Auftragsverarbeitung
- § 63 Gemeinsam Verantwortliche
- § 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 65 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
- § 66 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 67 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
- § 69 Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
- § 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 72 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
- § 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 74 Verfahren bei Übermittlungen
- § 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
- Teil 3: Kapitel 5 - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen (§§ 78 - 81)
- Teil 3: Kapitel 6 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (§ 82)
- Teil 3: Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen (§§ 83 - 84)
- Teil 4: (§§ 85 - 86)
§ 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Der Verantwortliche hat mit betroffenen Personen unter Verwendung einer klaren und einfachen Sprache in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu kommunizieren. Unbeschadet besonderer Formvorschriften soll er bei der Beantwortung von Anträgen grundsätzlich die für den Antrag gewählte Form verwenden.
- Bei Anträgen hat der Verantwortliche die betroffene Person unbeschadet des § 57 Absatz 6 und des § 58 Absatz 6 unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wie verfahren wurde.
- Die Erteilung von Informationen nach § 55, die Benachrichtigungen nach den §§ 56 und 66 und die Bearbeitung von Anträgen nach den §§ 57 und 58 erfolgen unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen nach den §§ 57 und 58 kann der Verantwortliche entweder eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden. In diesem Fall muss der Verantwortliche den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrags belegen können.
- Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität einer betroffenen Person, die einen Antrag nach den §§ 57 oder 58 gestellt hat, kann er von ihr zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung ihrer Identität erforderlich sind.