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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich
- § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Verhältnis zu sonstigen Bestimmungen
- § 5 Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
- § 6 Verhältnis zu sonstigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
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Abschnitt 2 - Meldungen
- Unterabschnitt 1 - Grundsätze: § 7 Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung
- Unterabschnitt 1 - Grundsätze: § 8 Vertraulichkeitsgebot
- Unterabschnitt 1 - Grundsätze: § 9 Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
- Unterabschnitt 1 - Grundsätze: § 10 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 1 - Grundsätze: § 11 Dokumentation der Meldungen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 12 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 12 Pflicht zur Einrichtung interne Meldestellen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 13 Aufgaben der internen Meldestellen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 14 Organisationsformen interner Meldestellen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 15 Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 16 Meldekanäle für interne Meldestellen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 17 Verfahren bei internen Meldungen
- Unterabschnitt 2 - Interne Meldungen: § 18 Folgemaßnahmen der internen Meldestelle
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 19 Errichtung und Zuständigkeit einer externen Meldestelle des Bundes
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 20 Errichtung und Zuständigkeit externer Meldestellen der Länder
- Unterabschnitt 3 - Externe Melestellen: § 21 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als externe Meldestelle
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldungen: § 22 Bundeskartellamt als externe Meldestelle
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 23 Weitere externe Meldestellen
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 24 Aufgaben der externen Meldestellen
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 25 Unabhängige Tätigkeit; Schulung
- Unterabschnitt 3 - Externe Meldestellen: § 26 Berichtspflichten der externen Meldestellen
- Unterabschnitt 4 - Externe Meldungen: § 27 Meldekanäle für externe Meldestellen
- Unterabschnitt 4 - Externe Meldungen: § 28 Verfahren bei externen Meldungen
- Unterabschnitt 4 - Externe Meldungen: § 29 Folgemaßnahmen der externen Meldestellen
- Unterabschnitt 4 - Externe Meldungen: § 30 Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen
- Unterabschnitt 4 - Externe Meldungen: § 31 Abschluss des Verfahrens
- Abschnitt 3 - Offenlegung
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Abschnitt 4 - Schutzmaßnahmen
- § 33 Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen
- § 34 Weitere geschützte Personen
- § 35 Ausschluss der Verantwortlichkeit
- § 36 Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr
- § 37 Schadensersatz nach Repressalien
- § 38 Schadensersatz nach einer Falschmeldung
- § 39 Verbot abweichender Vereinbarungen
- Abschnitt 5 - Sanktionen
- Abschnitt 6 - Schlussvorschriften
§ 1 Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).
(2) Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.