Externe Compliance-Officer
Rechtliche Anforderungen an die Unternehmensführung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und wachsen weiter.
Was ist Compliance?
Einfach ausgedrückt, bedeutet Compliance zunächst die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen. Über diese Selbstverständlichkeit hinaus umfasst der Begriff „Compliance“ aber auch die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen im Unternehmen, um die Einhaltung von Vorgaben – gesetzlichen und vom Unternehmen definierten – sicherzustellen.
Hierunter verbirgt sich ein strukturierter Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, um durch eine funktionierende Organisation steuer-, straf- und zivilrechtliche Risiken für das Unternehmen und seine Organe (z.B. Vorstand / Geschäftsführer) reduzieren zu können oder Bußgelder zumindest mindern zu können. Ein vorhandenes Compliance Management stellt außerdem vielfach einen Wettbewerbsvorteil, z.B. bei öffentlichen Auftraggebern, dar. Des Weiteren kann bei Compliance Verstößen ein Unternehmen schnell an Reputation verlieren.
Was sind mögliche Compliance-Risiken?
Mögliche Risiken für alle Unternehmen:
- Nichtbeachtung der Regelungen zum Arbeitnehmerschutz (Mindestlohn, Arbeitszeit, Kündigung, Allgemeine Gleichbehandlung)
- Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Steuerstraftaten
- Korruption
- Datenschutzverletzungen
Unternehmens-/branchenabhängige Risiken:
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen
- Kartellrechtsverstöße
- Verstoß gegen Außenwirtschaftsregelungen
- Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
- Missachtung von Meldepflichten (börsennotierte Unternehmen)
Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
Wir stehen als externe Compliance-Officers zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einrichtung und beim Betrieb eines funktionsfähigen „Whistleblowing“-Systems.
Zudem beraten wir Sie in sämtlichen Fragen rund um das Thema Compliance (Audit, Consulting und sämtliche weitere Compliance Services) aus gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und strafrechtlicher Perspektive. Dabei profitieren Sie von unserer engen Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Rechtsanwaltskanzlei Martini Mogg Vogt.
So können wir für Sie effektive und auf Sie ausgerichtete Management Systeme implementieren, um bereits präventiv Verstöße vermeiden zu können.
Gibt es bereits Verdachtsfälle oder Verstöße?
Sollten schon Verdachtsfälle vorhanden sein (z.B. dass Mitarbeiter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben rechtswidrig gehandelt haben), helfen wir Ihnen im Rahmen von internen Untersuchungen (sog. Internal Investigations), Verstöße aufzuklären, abzustellen und daraus zweckmäßige Konsequenzen zu ziehen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren internen Kräften (z.B. Ihrer Revision oder dem Compliance Officer).
Eine Aufklärung in Eigenregie wird von den jeweiligen Ermittlungsbehörden gerne gesehen, da sie eigene behördliche Untersuchungen ersparen und damit den Aufwand für eine Behörde reduzieren können. Sie werden daher in der Praxis straf- und bußgeldmindernd berücksichtigt.