Bald drohen Sanktionsstrafen
Nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft ist unter anderem ein Verbandssanktionsgesetz (VerSanG) geplant, welches voraussichtlich in Kürze umgesetzt wird. Hintergrund ist nach der gesetzlichen Begründung, dass das geltende Recht keine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität zulasse. Der Entwurf verfolge somit das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei, auf eine eigenständige Gesetzesgrundlage zu stellen.
Entsprechend dem Gesetzesvorhaben gilt als Verbandsstraftat dann künftig jede Straftat, durch die Pflichten, welche den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert werden sollte. Gegen das entsprechende Unternehmen kann dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbandsgeldsanktion von 1.000 € bis 10.000.000 € verhängt werden; bei einem Jahresumsatz von mehr als 100.000.000 € bis zu 10% des durchschnittlichen Umsatzes im Jahr.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei noch, dass die an sich vorgesehene Sanktion dann erheblich gemildert werden darf, wenn das Unternehmen durch verbandsinterne Untersuchungen, die auch durch Dritte durchgeführt werden können, wesentlich zu einer Aufklärung des Sachverhaltes bzw. der Verantwortlichkeit beigetragen, ununterbrochen und uneingeschränkt mit den Verfolgungsbehörden zusammengearbeitet und das eigene abschließende Untersuchungsergebnis vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Dr. André Neumann, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)